Vor dem hohen Gericht

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„Angeklagter,  Sie stehen hier vor Gericht, weil sie eine undefinierbare Flüssigkeit als Lebenselixier verkauft haben. Sind Sie eigentlich schon einmal in dieser Sache vorbestraft?“ – „Ja, einmal 1754 und zum zweiten Mal 1899″…

 

2 Kommentare

 
  1. Christina schrieb am 8. Januar 2012 @ 19:33

    Wow, her mit dem Elixier! Wieviel kostet das?
    Waere doch schade um die Muehe fuer all das Erlernte, wenn es dann fruchtlos zu Grabe getragen wuerde.


  2. oiram schrieb am 16. April 2012 @ 13:41

    ;-)


 

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