Vor dem hohen Gericht » 04. 12. 2010 «
„Angeklagter, Sie stehen hier vor Gericht, weil sie eine undefinierbare Flüssigkeit als Lebenselixier verkauft haben. Sind Sie eigentlich schon einmal in dieser Sache vorbestraft?“ – „Ja, einmal 1754 und zum zweiten Mal 1899″…
2 Kommentare
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Wow, her mit dem Elixier! Wieviel kostet das?
Waere doch schade um die Muehe fuer all das Erlernte, wenn es dann fruchtlos zu Grabe getragen wuerde.
;-)